Lager

Schnapsidee: Schnaps für alle

An bayerischen Tankstellen dürfen wieder alle (auch Nichtreisende) zu allen Zeiten alles (auch Schnaps und Cola) kaufen. Das berichtet Nordbayern.de.

Erst gab‘s Bier an bayerischen Tankstellen außerhalb der gesetzlichen Ladenöffnungszeiten nur für Autofahrer, dann sollte es Alkohol für niemanden mehr ab 22 Uhr geben. Dann wollte man in der Sperrzeit nur den Verkauf von Hochprozentigem verbieten. Die neue Regelung sieht so aus, dass man nun doch auch Schnaps erwerben kann. Interessanterweise braucht man dazu keinen Autoschlüssel und auch keine Hotelreservierung vorzeigen, denn auch Nichtreisende dürfen Alkohol (und sogar Cola) kaufen. Super neue Regelung, man hat die (ganz) alte Regelung wieder in Kraft gesetzt, da sich Frau Haderthauer (CSU) nicht mit den Branchenvertretern einigen konnte.

Was soll eigentlich das peinliche Hin und Her?

Ab 22 Uhr: Bier nicht mal mehr an Autofahrer – CSU kündigt neue Tankstellenregelung an (Update 06.10.2012)

Biermobil

22 Uhr für alle: Selbst Biermobile dürfen danach nicht mehr zapfen. Foto: el mapache / Lizenz siehe: flickr

Die Entscheidung scheint da zu sein. In Zukunft soll man nachts nicht mal mehr dann Alkohol an der Tankstelle kaufen können, wenn man sich extra dafür ins Auto setzt, um die 45 Meter zur nächsten Zapfsäule zu tuckern. In einer „freiwilligen Selbstverpflichtung“ sollen die Tankstellen nun dafür sorgen, dass niemand mehr Alkohol ab 22 Uhr erhält, egal, ob er mit dem Auto, Fahrrad oder einem Biermobil anrollt.

Im Gegenzug sollen auch Fußgänger und Radfahrer wieder an Tankstellen einkaufen können, ohne mit einem Bein in St. Adelheim zu stehen. 22 Uhr ist also nun die Grenze. Horst Seehofer hatte zwischenzeitlich über zwei separate Sperrzeiten nachgedacht, um niederprozentige und hochprozentige Alkoholika unterschiedlich handzuhaben. Das war aber wohl dann doch zu kompliziert.

Es mag zwar erfreulich sein, dass Fußgänger nicht mehr lügen oder schummeln müssen, um eine Flasche Cola nach 20 Uhr oder am Sonn- und Feiertag an der Tankstelle zu erwerben. Dem ging aber ein wochenlanger, peinlicher Eiertanz voraus, in dem Horst Seehofer zuletzt den Verständnisvollen gab, der selbst auch mal an der Tankstelle einkauft. Kleiner Schönheitsfehler: Der Vollzugshinweis, nach dem außerhalb der gesetzlichen Ladenöffnungszeiten nur noch Teilnehmer des motorisierten Verkehrs (ausgenommen: Linienbusse, Tram, Eisenbahn und Pedelecs) an Tankstellen bedient werden dürfen, kam von Christine Haderthauer (CSU) aus dem Sozialministerium, das irgendwie ja auch zur CSU/FDP-Regierung gehört und damit Seehofer untersteht. Die Ministerin, die einen weltfremden Vollzugshinweis rausgegeben hatte, wurde vom Boss vorgeführt.

Das bekannte Problem mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das im alten Bundesladenschlussgesetz (das in Bayern als einzigem Bundesland noch gilt) die Reisenden näher definierte und Radfahrern wie Fußgängern den Status von Reisenden generell absprach, existiert weiter. Daran ändert auch eine freiwillige Selbstverpflichtung nichts, zumal diese eine Lücke zwischen 20 und 22 Uhr lässt. Auch bleibt den Tankstellen etwas erlaubt, das normale Läden nicht ohne zeitliche Beschränkung dürfen, nämlich Waren zu verkaufen.

Tankstelle

Dafür dürfen Radfahrer und Fußgänger bald wieder an Tankstellen einkaufen – nach 20 Uhr und auch sonntags wohlgemerkt. Foto: 30003019 / Lizenz siehe: flickr

Dafür gibt es eine neue Einschränkung: Ein Erwachsener darf ein legales Produkt nicht mehr zu allen Uhrzeiten erwerben. Man könnte darüber hinwegsehen, wenn auf diese Weise die Kriminalität tatsächlich spürbar eingedämmt oder/und das Komasaufen unter Jugendlichen oder jungen Erwachsenen zurückgehen würde. Das scheint nicht bewiesen und auch nicht wahrscheinlich. Denn das vorherige Anlegen eines Alkoholvorrates bleibt erstaunlicherweise erlaubt. Vielleicht verbessert die neue Regelung aber das Gedächtnis, denn Vergesslichkeit (mal wieder nicht daran gedacht, Bier zu holen) wird nun mit Bierentzug bestraft. Auch ist unklar, wie „freiwillig“ diese „Verpflichtung“ umgesetzt wird.

Den Mut für ein neues, eindeutiges und vor allem ein eigenes Ladenschlussgesetz hat die CSU nicht. Zu einem neuen Ladenschlussgesetz hat Seehofer eine klare Position: „Das ist wieder der Glaube an die Allmacht des Gesetzes“. Seltsam nur, dass Politiker gerade von CDU/CSU immer neue, strenge Gesetze fordern, wenn aber etwas rechtssicher geregelt werden soll, dann dem Instrument des Gesetzes plötzlich nicht mehr vertrauen.

Man muss abwarten, wie die Regelung genau aussieht. Klar ist aber, dass die CSU mal wieder schlingerte wie ein Betrunkener. Man erinnert sich an den Hickhack um das Rauchverbot, bei dem etwas beschlossen und dann schnell wieder zurückgenommen wurde, weil es bei vielen Wählern nicht gut ankam. Die Konsequenz war dann ein noch härteres Rauchverbot durch ein Volksbegehren. Vielleicht braucht auch der Ladenschluss ein Volksbegehren, aber eines, das es Läden erlaubt, auch zu verkaufen. Und gerne auch noch nach 20 Uhr. Die Tankstellen dürfen es jetzt ja auch wieder.

Update 06.10.2012

Die neue Regelung wurde gekippt, da zwei Tankstellenverbände nicht mitziehen wollen. Es bleibt daher bis auf weiteres dabei, dass Fußgänger und Radfahrer NICHT nach 20 Uhr bzw. an Sonn- und Feiertagen an Tankstellen einkaufen dürfen. Nur Reisende, die mit einem eigenen Kraftfahrzeug vorfahren, dürfen zu diesen Zeiten im Tankstellenshop Waren erwerben.

Hier ist der Kunde kein König

Alte Gesetze in Bayern

Open 24h

Solche Öffnungszeiten kennt man in Bayern nicht. Dafür ist die jetzige Reglung absurd. Foto: Blogging Dagger / Lizenz siehe: flickr

Oje, kein Kaffee mehr in der Dose? Und auch die Windeln fürs Baby gehen zur Neige? Außerdem möchte man gerne dem spontanen Sonntagsbesuch ein paar kleine Leckereien anbieten. Je nachdem, in welchem Bundesland man wohnt, dürfte die Jagd nach oben genannten und anderen Produkten an gewissen Tagen und zu bestimmten Uhrzeiten schwer werden. Warum das in Deutschland nicht einheitlich geregelt ist? Weil seit dem 7. Juli 2006 das Ladenschlussgesetz Ländersache ist. Seither dürfen die Bundesländer also selbst über ihre Ladenschlussgesetze entscheiden. Und nirgendwo in Deutschland wird dem Kunden das Einkaufen so schwer gemacht wie in Bayern*. Hier gelten weiterhin die bundeseinheitlichen Gesetze vom 13. März 2003 – und nirgendwo sonst in Deutschland, wohlgemerkt! Aber warum ist das eigentlich so? Und wem dienen diese strengen Gesetze?

*  Nur das Saarland ist gleichermaßen streng, hat aber immerhin ein eigenes Ladenschlussgesetz.

Gescheitert bei der Abstimmung

Ursprünglich war für Bayern eine 6×24-Stunden-Regelung geplant, also, dass die Geschäfte an sechs Tagen bis zu 24 Stunden geöffnet haben dürfen, oder alternativ zumindest eine Ausweitung der Öffnungszeiten bis 22 Uhr. Doch unter der CSU-Regierung Edmund Stoibers kam es bei der Abstimmung, ob man das Ladenschlussgesetz überhaupt liberalisieren will (in einer zweiten Abstimmung sollte dann über die genauen Uhrzeiten entschieden werden), zu einer gleichen Anzahl von Pro- und Kontrastimmen. Edmund Stoiber wollte für eine Liberalisierung stimmen (er plädierte für 22 Uhr), musste aber kurz vor der Abstimmung wegen eines Termins den Ort verlassen. Seine Stimme fehlte somit, sonst wäre eine Mehrheit da gewesen. Also hielt man sich kurzerhand erst einmal an die alten Gesetze. Bis heute. Über die aktuelle Gesetzeslage und über Termine für verkaufsoffene Sonntage in Bayern kann man sich hier informieren.

Die alten bundesdeutschen Gesetze besagen, dass die Geschäfte werktags von 20 bis 6 Uhr früh geschlossen sein müssen; an Sonn- und Feiertagen dürfen sie ihre Türen gar nicht erst öffnen. Ausnahmen bilden bestimmte Verkaufsstellen wie Tankstellen, bestimmte Geschäfte in Touristenorten, an Bahnhöfen oder Flughäfen – hier darf an Sonntagen allerdings im Wesentlichen nur Reisebedarf verkauft werden. Apotheken dürfen im Wechsel nicht nur spät abends, sondern auch am Sonntag öffnen. Selbstverständlich nur im Rahmen eines Notdienstes. Außerdem ist es Läden gestattet, sonntags bestimmte Warengruppen zu gewissen Uhrzeiten abzugeben (Blumen, Backwaren und landwirtschaftliche Produkte).

Das sonntägliche Ausnahmechaos

Und hier nimmt das Chaos seinen Lauf: Denn schließlich gibt es in den Verkaufsstellen, die z.B. Reisebedarf verkaufen, auch andere Waren im Angebot, die Angestellten können ja schlecht an jedem Sonntag alle „unverkäuflichen Waren“ wegsperren. Und was überhaupt fällt alles unter den Begriff „Reisebedarf“?

Ein absurdes Beispiel gefällig? In einem Lebensmittelmarkt am Münchner Hauptbahnhof steht Folgendes auf einem Schild: „Lebensmittel, die erst nach einer Zubereitung verzehrt werden können, dürfen nicht verkauft werden“. Diese Ausnahme stützt sich auf die „Reisebedarfsregelung“, die außerhalb der normalen gesetzlichen Ladenöffnungszeiten in Kraft ist, also eben z.B. sonntags. Und wenn Lebensmittel erst noch zubereitet werden müssen, gehören sie eben nicht zum Reisebedarf. Seltsam, dass man manche Waren im Geschäft also an einem Sonntag zwar ansehen und sogar anfassen kann, aber nicht kaufen. Dafür muss man dann an einem Werktag wiederkommen. Was für so manch einen Durchreisenden schwierig werden dürfte.

Kaufverbot für Nichtreisende

Die vorläufige Krönung des Einkaufschaos in Bayern liegt in einem neuen Vollzugshinweis (einer Art Zusatz zum Gesetz), der im Frühjahr 2012 verabschiedet wurde. Seitdem dürfen an Tankstellen außerhalb der gesetzlichen Ladenöffnungszeiten nur noch Reisende, also Kunden, die mit dem Auto oder Motorrad anfahren, einkaufen. Und zwar ausschließlich Waren, „die der Erhaltung oder Wiederherstellung der Fahrbereitschaft diesen“. Dazu zählt absurderweise auch Bier! Und was heißt das nun? Was dient alles der Fahrbereitschaft? Kaugummi etwas? Chips? Und was ist eigentlich mit Kunden, die mit der Bahn fahren? Oder per Flieger anreisen? Diese und auch Fahrradreisende müssen draußen bleiben. Ach nein, reinkommen dürfen sie, aber bloß nichts kaufen.

Um es noch komplizierter zu machen: Die wenigen Tankstellen, die über eine Gaststättenkonzession verfügen, dürfen Waren zeitlich unbegrenzt an alle verkaufen, also selbst an Fußgänger. Die Behörden sind sich aber uneinig, ob Fußgänger das gesamte Warensortiment zur Verfügung steht oder nur ein Teil. Mancherorts verlangen die Behörden gar, dass Fußgänger nur an Ort und Stelle etwas verzehren dürfen, aber man ihnen keine Waren zum Mitnehmen einpacken darf. Wer also seine Cola mitnehmen will, muss bei solchen Tankstellen, über die solche Behörden wachen, weiterhin mit dem Auto anrollen. Und manchmal reicht auch das nicht: Wer mit dem Auto fährt, ist noch lange kein Reisender. Sicherheitshalber lassen sich sogar vereinzelt Tankstellen Hotelreservierungen zeigen, nicht, dass einem Kurzstreckenfahrer illegal eine Flasche Wasser verkauft wird!

Wer durch diese seltsamen Gesetze eigentlich geschützt werden soll, ist unklar. Der Arbeitnehmerschutz am Sonn- und Feiertag kann hier nicht ausschlaggebend sein. Denn das Personal steht hinter der Theke – egal ob es nun Lebensmittel, Windeln, Waschpulver oder Tischdecken verkauft.

Über den Autor Stefan Schützeichel betreibt die Website Verkaufsoffene Sonntage. Diesen Beitrag verfasste er als Gastautor für Länger Einkaufen in Bayern.

Bier nur bis 22 Uhr? Haderthauer arbeitet an neuer Tankstellenregelung

Bier

Bier bald nicht mal mehr an Autofahrer? Foto: mkorsakov / Lizenz siehe: flickr

Christine Haderthauer (CSU), bayerische Staatsministerin für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen, soll es nun also richten. Wer die Tasse runterwirft, muss auch die Scherben aufkehren. Aus Haderthauers Ministerium kommt schließlich der Vollzugshinweis, dass auf bayerischen Tankstellen nach 20 Uhr sowie an Sonn- und Feiertage nur noch Fahrer des Kraftverkehrs und deren Beifahrer im Tankstellenshop einkaufen dürfen (Länger Einkaufen in Bayern berichtete). Manche Tankstellen kontrollieren dies, indem sie der Angabe des Kunden, er sei z.B. mit dem rosa Jetta da vorne gekommen, vertrauen. Andere lassen sich den Autoschlüssel oder die Fahrzeugpapiere zeigen. Doch es gibt die alternative Rechtsauffassung, dass man mit einem Kurztrip per Auto nicht automatisch zum Reisenden werde. Zeitungsberichten zufolge lassen sich Tankstellen vereinzelt sogar die Hotelreservierung zeigen. Die Cola schmeckt dann umso besser, da ihr Erwerb für den Kunden mit Mühen verbunden ist, zu etwas Besonderem wird.

Horst Seehofer ist aber unser Landesvater. Er versteht die Sorgen der Bürger, die diese Regelung fast geschlossen ablehnen. Auch ist bekannt geworden, dass Seehofer selbst ab und zu im Tankstellenshop Waren erwirbt, möglicherweise sogar als Fußgänger, was dann zum Problem werden könnte. Entsprechend reagierte Seehofer auf die Regelung, die aus seiner Regierung kommt, mit Unverständnis. Kaum vorstellbar, dass Haderthauer diese in Eigenregie verschickt hat, ohne ihren Boss zu informieren.

Der CSU ging es offiziell nicht nur um die Umsetzung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts, das klarmachte, dass Tankstellen keine Vorteile gegenüber dem Einzelhandel in puncto Öffnungszeiten haben dürfen. Die CSU wollte auch etwas gegen den Alkohol übernehmen, speziell gegen das Komasaufen von Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die sich oft an der Tankstelle mit Trinkbarem eindecken. Im Land des Biers und der Wiesn dürfte es aber nicht besonders gut ankommen, wenn Alkohol reglementiert wird. Die jetzige Regelung war so gesehen sogar bayernkompatibel, da ja Alkohol nicht reglementiert wurde, sondern gleich das ganze Shopangebot.

Wie die Main-Post berichtet, will nun Haderthauer den Alkoholverkauf ab 22 Uhr an Tankstellen generell verbieten. Innenminister Joachim Herrmann (CSU) drängt darauf. Selbst Autofahrer würden dann kein Bier mehr bekommen. Es gibt aber ein Problem, Frau Haderthauer darf hierfür kein Gesetz machen, da dann die FDP, die tatsächlich – von vielen unbemerkt – in der bayerischen Regierung sitzt, auf einer generellen Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten bestehen würde. Sie muss sich mit einem neuen Vollzugshinweis begnügen. Nur sind auf diese Weise die Möglichkeiten arg beschränkt, sonst würde ja keine Regierung mehr Gesetze machen, sondern nur noch Vollzugshinweise, ggf. sogar am unbequemen Koalitionspartner vorbei, herausgeben. Haderthauer will sich dem Zeitungsbericht zufolge eines weiteren Instruments bedienen, der freiwilligen Selbstverpflichtung. Erfahrungen aus einzelnen Kommunen zeigen, dass sich hier durchaus 3/4 oder mehr der Tankstellen anschließen. Mit etwas Mühe dürfte man aber weiterhin Tankstellen finden, die ein paar Flaschen herausgeben. An der Immer-Verfügbarkeit von Alkohol wird dann eher gekratzt, statt diese abzuschaffen.

Ich persönlich sehe den Plan skeptisch. Einschränkungen, die bedeuten, dass Erwachsene keine legalen Produkte mehr kaufen dürfen, müssen wirklich sehr gut begründet werden. Auch verstehe ich nicht, wie Frau Haderthauer aus der Nummer wieder herauskommen will, dass Tankstellen bei den Öffnungszeiten nicht gegenüber dem Einzelhandel bevorzugt werden dürfen. Gnädigerweise sollen nämlich die Tankstellen sogar an Fußgänger wieder nachts und sonntags eine Cola an der Tankstelle verkaufen dürfen und von 20 Uhr bis 22 Uhr sogar Bier. Das darf der Einzelhandel aber nicht. Für mich ist das ein fürchterliches Rumgestöpsel, der mutige Schritt fehlt.

Update

Hermann Benker, Vorsitzender des bayerischen Landesverbandes der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), gehen Haderthauers Pläne nicht weit genug, er will ein generelles Alkoholverkaufsverbot an Tankstellen und Kiosken zwischen 20 und 6 Uhr.

Seehofer stellt Lockerungen beim Tankstellenverkauf in Aussicht

Shell Tankstelle

Bekommen an bayerischen Tankstellen auch bald Fußgänger nach 20 Uhr eine Flasche Wasser? Foto: gynti_46 / Lizenz siehe: flickr

Seit Mai dieses Jahres können in Bayern außerhalb der gesetzlichen Ladenöffnungszeiten – also Montag bis Samstag zwischen 20 und 6 Uhr, an Sonn- und Feiertagen ganztägig – nur noch Reisende in den Shops der Tankstellen einkaufen (Länger Einkaufen in Bayern berichtete). Als Reisende gelten ausschließlich Fahrer und Mitfahrer des Kraftverkehrs. Fußgänger, Radfahrer und Anwohner dürfen nicht mehr einkaufen. (Nur für die vergleichsweise wenigen Tankstellen, die eine Gaststättenlizenz haben, gilt diese Regelung nicht. Die Behörden sind aber uneins, was Fußgänger dort dann tatsächlich einkaufen dürfen, von der Beschränkung auf den sofortigen Verzehr an Ort und Stelle bis hin zum gesamten Shopsortiment ist alles im Angebot.)

Der vom Sozialministerium CSU herausgegebene Vollzugshinweis stützt sich auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, nach dem Tankstellen keine Vorteile gegenüber dem Einzelhandel haben dürfen, für den strenge Öffnungszeiten gelten.

Die CSU machte klar, den Vollzugshinweis mit Härte durchzusetzen und zog damit Spott und Kritik auf sich. Denn die neue Regelung ließ sich auf die groteske Formel reduzieren: „Bier nur an Autofahrer, Radfahrer kriegen nicht mal eine Flasche Wasser“. Die Regelung erwies sich zudem als praxisfremd, da ein Tankstellenmitarbeiter kaum überprüfen kann, ob ein Kunde tatsächlich mit einem (eigenen) motorisierten Verkehrsmittel gekommen ist. Dennoch werden vielerorts Kontrollen durchgeführt und es wurden schon zahlreiche empfindliche Bußgelder verhängt.

Die FDP forderte die CSU auf, die Bestimmungen zu lockern, am besten gleich durch ein eigenes Ladenschlussgesetz. Bayern hat als einziges Bundesland kein eigenes Ladenschlussgesetz, wodurch es überhaupt zu dem Problem kam; es gilt noch das alte Bundesgesetz. Doch die CSU wollte mit dem Kopf durch die Wand.

Seehofer rudert zurück – bald Lockerung?

Nun endlich scheint Bewegung in die Geschichte zu kommen. Seehofer stellt Lockerungen zumindest beim Tankstellenverkauf in Aussicht. Das berichtet die „Welt“ in ihrer Onlineausgabe:

http://www.welt.de/regionales/muenchen/article109350784/Seehofer-will-Nachtverkauf-an-Tankstellen-lockern.html

Das kommt sehr spät und man hätte die Kundengängelung und den Spott vermeiden können. Klar, besser jetzt als nie. Man muss abwarten, welche Regelung nun debattiert wird und ob sich überhaupt was ändert. Denn es ist unklar, ob man mit einem neuen Vollzugshinweis weiterkommt. Unter Umständen könnte ein eigenes Ladenschlussgesetz notwendig werden, was die FDP als Chance nutzen würde, weitere Liberalisierungen durchzusetzen. Ein Jahr vor der wichtigen Landtagswahl will Seehofer aber sicherlich eine monatelange Diskussion darüber vermeiden. Die FDP könnte sich aber profilieren und dann den Einzug in den Landtag vielleicht doch noch einmal schaffen.

Aus „Bier nur noch für Autofahrer“ wird „Alle Artikel nur noch an Autofahrer“ (Update 28.08.2012)

Außerhalb der gesetzlichen Ladenöffnungszeiten darf an Tankstellen Alkohol nur noch an Autofahrer und Mitfahrer verkauft werden (Länger Einkaufen in Bayern berichtete). Man kann vielleicht damit leben und es als gut gemeinte, aber schlecht gemachte Handlung zur Eindämmung des Alkoholmissbrauchs sehen. An der Überall-Verfügbarkeit des Alkohols soll gekratzt werden. Schaut man sich aber den neuen Vollzugshinweis zum Ladenschlussgesetz des Bayerischen Sozialministeriums an, betrifft dies alle Arten eines Einkaufs:

Tankstellen ohne Gaststättenerlaubnis dürfen nach Ladenschluss kleinere Mengen an Lebens- und Genussmitteln an Reisende verkaufen, um deren Versorgungsbedürfnis zu befriedigen und den Erhalt der Mobilität auch während der allgemeinen Ladenschlusszeiten zu gewährleisten. Als Reisende hat das Bundesverwaltungsgericht Kraftfahrer und Mitfahrer des Kraftfahrzeugverkehrs definiert.

Entsprechend können Fußgänger, Radfahrer und Anwohner auch keine Apfelschorle mehr um 20:01 oder am Sonn- und Feiertag kaufen. Ausnahmen sind nur Tankstellen mit einer Schanklizenz.

Tankstelle am Mittleren Ring

Eine Tankstelle am Mittleren Ring in München Ramersdorf (Archivbild). © Thomas Irlbeck

Zeit, sich wieder ein Auto anzuschaffen (oder zumindest ein Moped, da dieses an der Tankstelle betankt werden kann, bin ich Reisender im Sinne des Gesetzes).

Elektroautos und E-Bikes gelten auch im Sinne des Gesetzes, denn der Vollzugshinweis spricht von „Kraftfahrern“. Entsprechend müssen nach meinem Verständnis Personen, die mit solchen Gefährten unterwegs sind, auch außerhalb der gesetzlichen Ladenöffnungszeiten an Tankstellen bedient werden. Pedelecs zählen dagegen definitiv nicht, denn diese sind rechtlich Fahrräder. Allerdings kann nicht ausgeschlossen werden, dass es ein Gericht anders sieht und auch Fahrer von Elektrofahrzeugen vom Einkauf ausnimmt. Denn oft haben die Tankstellen keine Ladestationen, sodass der eigentliche Zweck einer Tankstelle, die Versorgung mit Treibstoff, nicht gegeben ist.

Was mich ärgert, ist, dass dies höchstwahrscheinlich alles von der CSU ausgeht und die FDP schweigt. Gerüchten zufolge ist sie immer noch in der bayerischen Regierung. Warum hat man nicht alles so gelassen, wie es ist? Trotz Gerichtsurteil (vom Bundesverwaltungsgericht) war man vermutlich nicht verpflichtet, einen Vollzugshinweis auszugeben. Sonst müssten das alle anderen Bundesländer auch durchführen, zumal dort Einkaufen am Sonntag (und in der Nacht, zumindest in einigen Bundesländern) ja auch nicht generell freigegeben ist.

Die andere Sichtweise

Aber genug kritisiert, die neue Regelung hat aber auch was Gutes, sowohl für die Verkäufer als auch für die Kunden. Man muss nur etwas nachdenken, um darauf zu kommen. Zunächst zur unchristlichen Nacht- und Sonntagsarbeit:

Man geht nun so weit, dass Leute, die nachts und am Sonn- und Feiertag im Tankstellenshop arbeiten, einem (vermutlich großen) Teil der Kundschaft nichts mehr verkaufen dürfen. Auch das ist ja eine Art Schutz, der Angestellte wird vor zu viel Arbeit geschützt und lernt ein Nebenbetätigungsfeld – Abwimmeln von Kunden sowie das Schaffen einer kreativen Kontrolle, ob der Kunde motorisiert ist. Das ist Schutz vor Sonn- und Nachtarbeit und Weiterbildung gleichermaßen!

Der nicht motorisierte Kunde dagegen wird vor sich selbst geschützt. Wäre ja noch schöner, wenn man, ohne ein Auto zu besitzen, noch spätabends eine Cola kaufen kann. Das ist Schutz und ein Konjunkturprogramm für die Automobilindustrie gleichermaßen!

Offener Brief an ein FDP-Abgeordnetenbüro

Inzwischen habe ich mal diesen Versuch gemacht:

Sehr geehrter Herr **********,
Sie haben sicherlich die Diskussionen und den Spott über den neuen Vollzugshinweis die bayerischen Tankstellen betreffend verfolgt. Außerhalb der gesetzlichen Ladenöffnungszeiten bekommt ein Radfahrer, Fußgänger oder Anwohner nicht mal mehr eine Flasche Wasser an der Tankstelle. Dagegen können motorisierte Fahrer und ihre Mitfahrer dagegen sogar Alkohol kaufen:
(Link auf „Länger einkaufen in Bayern“)
Bislang wurde seitens vieler Gegner einer Ladenschlussliberalisierung immer wieder auf die Tankstellen als Noteinkaufsmöglichkeit hingewiesen. Diese fällt für viele und auch speziell für mich weg, da ich kein Kraftfahrzeug mehr habe. Ich unternehme aber größere Radreisen, bei denen ich groteskerweise nicht als Reisender gelte. Für andere Bürger bedeutet es, sehr kurze Fahrten mit dem Auto zu machen, auch wenn die Tankstelle direkt vor dem Haus liegt. Das kann auch nicht im Sinne des Umweltschutzes sein.
An vielen Tankstellen geht es nach 20 Uhr, speziell auch an Sonn- und Feiertagen tagsüber, mächtig zu, sodass die Verkäufer keine Chance haben, eine Kontrolle vernünftig durchzuführen. Einige Tankstellen könnten auch in ihrer Existenz bedroht sein, da ihr Umsatz sinken wird. Da sitzen nun also Verkäufer ohnehin an der Kasse, dürfen aber vielen Leuten nichts mehr verkaufen. Es geht also nicht darum, Arbeitsplätze zu unchristlichen Zeiten zu vermeiden, was noch einen gewissen Sinn hätte, diese Arbeitsplätze existieren ja schon.
Ich bitte Sie, setzen Sie sich dafür ein, dass dieser Unsinn gestoppt wird. Am besten über ein liberales Ladenöffnungsgesetz.
Vielen Dank im Voraus!

Sonntagsverkauf am Königsee: Ladeninhaber wehren sich gegen angeordnete Einschränkungen

Königsee

Der Königsee ist zweifellos einer der schönsten Seen in Deutschland, vielleicht sogar weltweit. Doch in Schönau am Königsee gibt es Ärger. Hier schlägt nicht etwa die Natur zurück, sondern die Behörde. Foto: Sergiu Bacioiu / Lizenz siehe: flickr

Bürokraten verbringen das Kunststück, keinen Humor zu haben, aber dennoch als Außenwirkung den Eindruck zu erwecken, dass sie einen solchen produzieren. Im bayerischen Schönau am herrlichen Königsee haben sie zugeschlagen. Dort verkaufen Läden an Sonntagen neben Souvenirs seit Jahrzehnten nicht nur zugelassene „ortskennzeichnende“ Artikel, sondern ein bisschen mehr. Man traut es sich kaum auszusprechen, sogar Sportartikel und Landhausmode wurden am Tag des Herrn schon verkauft. Erlaubt sind aber nur Souvenirs, Getränke (selbstverständlich nur alkoholfreie) sowie Bademoden und -artikel. Sieben Ladeninhaber wurden nun vom Landratsamt auf die Rechtslage hingewiesen. Das berichtet der Dorfkramer Activist Blog. Ein Ladeninhaber wehrt sich mit einer makaberen Aktion und hat einen Sarg vor dem Laden aufgestellt. Zudem werden Unterschriften gegen die Entscheidung des Landratamts gesammelt. Das Landratsamt bezeichnete die Sargaktion als „unsäglich“.

Natürlich liegt die Schuld jetzt nicht immer ausschließlich bei den Behörden. Diese versuchen meist nur mehr oder oder weniger gekonnt, die Rechtslage umzusetzen. Im Rahmen der Rechtslage sollte man aber nach Lösungen suchen oder über Jahrzehnte ausgeübte Praktiken, die keinen stören und niemandem schaden, einfach dulden. Nichtsdestotrotz ist Zeit für ein liberales Ladenöffnungsgesetz. Lasst doch zumindest die Ladeninhaber in Urlaubsgebieten an Sonn- und Feiertagen ihr gesamtes Sortiment verkaufen. Es ist grotesk, dass das Personal ohnehin vor Ort ist und den Kunden sagen muss, dass sie den gewünschten Sportartikel zwar im Laden hätten, der Kunde aber morgen noch mal kommen müsse, um ihn zu kaufen. Bei einem Tagestouristen eine eher schlechte Lösung. Wer soll eigentlich durch das Gesetz geschützt werden? Es ist das Personal. An sich ist dies gut gemeint. Aber in Urlaubsgebieten (und nicht nur dort) wird nun mal Personal selbst an Sonn- und Feiertagen gebraucht. Diesem nun zum eigenen Schutz den Verkauf bestimmter Artikel zu verbieten, ist ein Akt aus dem Toll(kauf)haus. Man kann (fast) darüber lachen, womit wir wieder beim unfreiwilligen Humor von Bürokraten sind.

Bayern: Teilweises nächtliches Alkoholverkaufsverbot an Tankstellen verabschiedet und in Kraft getreten

Tankstelle am Mittleren Ring

Eine Tankstelle am Mittleren Ring in München Ramersdorf (Archivbild). © Thomas Irlbeck

Die Bayerische Staatsregierung hat einen Vollzugshinweis an die zuständigen Behörden rausgegeben. Demzufolge dürfen seit dem 1. Juni an Tankstellen, für die das Ladenschlussgesetz gilt, außerhalb der gesetzlichen Ladenöffnungszeiten alkoholische Getränke nur noch in geringen Mengen verkauft werden – und auch nur an Kunden, die Reisende sind:

Quelle: Wochenblatt

Reisende sind nur Autofahrer und Beifahrer. Radfahrer, Fußgänger und Anwohner gehören dagegen nicht dazu.

Insgesamt ist das eine halbherzige Maßnahme. Entweder man geht entschieden gegen Alkohol vor oder man lässt es bleiben. Stellt sich auch die Frage, wie die Tankstellenpächter kontrollieren sollen, ob einer mit dem Auto gekommen ist. Das mag funktionieren, wenn an der Tankstelle gerade mal wenig los ist. Vernünftig umsetzbar wäre es aber nur, wenn zu bestimmten Zeiten generell kein Alkohol verkauft werden darf. So etwas mag nicht ohne Änderung des Ladenschlussgesetzes gehen. Bayern hat als einziges Bundesland in Deutschland kein eigenes Ladenschlussgesetz, sodass das alte Bundesgesetz gilt.

FDP noch kompromissbereiter: Läden einmal die Woche bis 22 Uhr öffnen. Doch die CSU sagt wieder nein

Die FDP will den bayerischen Ladeninhabern erlauben, einmal in der Woche bis 22 Uhr zu öffnen. Doch die CSU sagt erneut Nein.

Quelle: Chiemgau24.de

Meine Meinung: Das kann man gleich bleiben lassen, da hat niemand was davon, da der richtige Tag sicher nicht dann ist, wenn man es braucht. Werktags generell bis 22 Uhr wäre meine Minimalforderung. Unvorstellbar, dass die CSU sogar bei diesem extremen, an Lächerlichkeit grenzenden Entgegenkommen seitens der FDP immer noch nein sagt. Die FDP verbaut sich damit auch eine generelle Liberalisierung. Jetzt wird nur noch über einen neuen Dienstleistungsabend verhandelt, danach kann die FDP ja schlecht sagen, wir wollen doch generell werktags längere Öffnungszeiten.

FDP gibt nicht auf, Ladenschluss Thema für Landtagswahl 2013

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger

Die in München geborene Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat nicht nur einen außergewöhnlich langen Namen, auch dürfte sie die beliebteste FDP-Politikerin sein. Doch als Bundesjustizministerin kann sie für den bayerischen Ladenschluss eher wenig ausrichten. Bild: Fotoarchiv der FDP

Die bayerische FDP hat angekündigt, sich im Landtagswahlkampf 2013 „merklich“ von ihrem Koalitionspartner CSU abzugrenzen. Laut Generalsekretärin Miriam Gruß müsse jede Partei „mit ihrem eigenen Profil für den Wähler klar erkennbar sein“. Unter anderem wolle man ein liberales Ladenschlussgesetz (Quelle: T-Online).

Wie realistisch ist dies? Es ist kein Geheimnis, dass die Liberalen ums Überleben kämpfen, im Bund ohnehin, in Bayern noch mehr. 2008 erreichte die FDP in Bayern ein gutes Ergebnis von 8 %. Die Ergebnisse aus früheren Wahlen zeigen, dass die FDP in Bayern traditionell weit schwächer als im Bund ist. Bei den bayerischen Landtagswahlen 2003 kam die FDP nur auf magere 2,6 %, 1998 gar nur auf 1,7 %, 1994 auf 2,8 %. Entsprechend war sie von 1994 bis 2008 gar nicht im Landtag vertreten.

Die meisten würden von einem Wunder sprechen, wenn es 2013 in Bayern noch mal für 5 % plus x reichen würde. Und selbst dann wäre man geschwächt. Horst Seehofer hat bereits vor Jahren ein Gelübde abgelegt, es gäbe keine Liberalisierung am Ladenschlussgesetz, solange er Ministerpräsident sei. Die FDP hat nun über 3 Jahre in der Regierung Zeit gehabt, Seehofer umzustimmen. Erfolglos, obwohl das Tankstellenurteil des Bundesverwaltungsgerichts (Tankstellen dürfen außerhalb der gesetzlichen Ladenöffnungszeiten prinzipiell nur Reisebedarf an Autofahrer und Mitfahrer verkaufen, aber nicht an Fußgänger, Radfahrer und Anwohner) es ermöglicht hätte, dass Seehofer ohne Gesichtsverlust aus der Sache herausgekommen wäre. Wie soll dies in einer möglichen (und derzeit sehr unwahrscheinlichen) Neuauflage der schwarz-gelben Regierung gelingen, wenn man dann sehr wahrscheinlich weniger Gewicht hätte?

FDP unternimmt erneuten Anlauf: Die CSU sagt nein

Horst Seehofers CSU sagt mal wieder nein zu der Frage, ob ein Ladeninhaber selbst bestimmen darf, ob er z.B. werktags um 20:05 noch etwas verkauft. Zwar ist nicht bekannt, ob sich Seehofer jetzt selbst geäußert hat, aber sein Gelübde von 2010 ist ja bekannt: „Solange ich Ministerpräsident bin, wird das Ladenschlussgesetz nicht geändert“. Foto: loonsche / Lizenz siehe: flickr

Wie die BILD-Zeitung berichtet, drängt die FDP in Bayern mal wieder auf die längst fällige Liberalisierung des Ladenschlusses, doch die CSU sagt erneut nein.

Dabei wäre die Liberalisierung gerade jetzt wichtig. Tankstellen dürfen seit einiger Zeit in ihren kleinen Shops, in denen es oft auch ein Angebot von Lebensmitteln gibt, außerhalb der gesetzlichen Ladenöffnungszeiten prinzipiell nur noch an Autofahrer und Beifahrer verkaufen, aber nicht mehr an Anwohner, Fußgänger und Radfahrer. Zwar wird dies derzeit nur in wenigen Gemeinden kontrolliert, aber die Notversorgung der Tankstellen ist zumindest gefährdet. Ein eigenes Ladenöffnungsgesetz in Bayern könnte die Versorgungslage verbessern und ggf., falls das möglich ist (beim Sonn- und Feiertagsschutz wird auch Bundesrecht tangiert), auch den Tankstellen wieder mehr Rechtssicherheit geben.

Italien gibt Ladenöffnungszeiten vollständig frei

Italien hat die Ladenöffnungszeiten zum Jahresanfang vollständig freigegeben. An allen Tagen des Jahres darf rund um die Uhr geöffnet werden, auch an allen Feiertagen. Das berichtet die Rheinische Post. Anders in Deutschland: In NRW will man aus dem verbraucherfreundlichen Ladenöffnungsgesetz wieder ein strenges Ladenschlussgesetz machen. Die Läden sollen werktags um 20 Uhr dichtmachen, samstags um 18 Uhr. Verkaufsoffene Sonntage soll es auch keine mehr geben oder allenfalls noch unter erheblich strengeren Auflagen. Die Gewerkschaften wollten ursprünglich sogar werktags einen Ladenschluss um 19 Uhr und am Samstag von 16 Uhr. In Bayern geht indes auch nichts in puncto liberalere Ladenöffnungszeiten voran.

Schwung in den Laden bringen

Die bayerische FDP hat auf ihrem Landesparteitag in Landshut am vergangenen Wochenende eine Ausweitung der Ladenöffnungszeiten beschlossen. Praktisch gesehen bedeutet dies zunächst einmal gar nichts, denn die Widerstände sind gigantisch. In der CSU finden sich kaum noch Befürworter, vor ein paar Jahren hielten sich Verfechter liberalerer Öffnungszeiten und Kritiker noch die Waage. Die Opposition will sie nicht, die Gewerkschaften wollen nicht und die Bürger auch nicht. In der Presse wird eine Umfrage erwähnt, nach der angeblich 75 % der bayerischen Bürger keine längeren Öffnungszeiten möchten. Ich erinnere mich an ältere Umfragen, nach denen es eher ein Patt gab.

Die Zeitungen ätzen, nur die FDP will den Ladeninhabern mehr Freiheiten geben, sonst niemand. Dabei geht es um mehr als nur um das Einkaufen bis 22 Uhr oder Mitternacht. In Bayern gilt in puncto Ladenöffnungszeiten noch das alte Bundesgesetz, das zusammen mit der bayerischen „Ladenschlussverordnung“ zur Anwendung kommt. In Letzterer ist z.B. geregelt, dass die gesamte Ladenverkaufsfläche auf dem Strauß-Flughafen 10.000 qm und auf dem Flughafen Nürnberg 2.000 qm nicht übersteigen darf. Die Größe einzelner Läden ist ebenso beschränkt. Alles ist geregelt, Logik, der gesunde Menschenverstand und Freiheiten kommen zu kurz.

Horst Seehofer: „Solange ich Ministerpräsident bin, wird das Ladenschlussgesetz nicht geändert“. Eine Hintertür gibt es aber für Seehofer. Mehr dazu im Artikel. Foto: loonsche / Lizenz siehe: flickr

Der Verkauf in Tankstellenshops ist bedroht

Nach der sogenannten Reisebedarf-Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts dürfen Tankstellen außerhalb der gesetzlichen Ladenöffnungszeiten nur noch an Autofahrer und Beifahrer sogenannten Reisebedarf verkaufen, aber nicht mehr an Anwohner, Fußgänger und Radfahrer. Was Reisebedarf ist, ist ebenso penibel geregelt, kann aber auch wieder in Einzelfällen zur Auslegungssache werden. Die ersten Tankstellenpächter wurden schon verwarnt, weil sie Getränke außerhalb der gesetzlichen Ladenöffnungszeiten an Fußgänger verkauft haben. In München will man die Reisebedarf-Entscheidung vorerst ignorieren. Bürokratisch verpackt heißt das, man wolle andere Prioritäten bei Kontrollen setzen. Es bleibt aber unklar, ob was unternommen werden muss, wenn Verstöße bekannt werden, etwa, wenn ein besonders gesetzestreuer Bürger oder gar ein konkurrierender Tankstellenpächter dem Kreisverwaltungsreferat meldet, man hätte ihnen illegalerweise um 20:05 eine Cola an der Tanke verkauft.

Es ist zu befürchten, dass es in Zukunft keine Noteinkaufsmöglichkeiten mehr an Tankstellen gibt. Das bedroht die Tankstellen, die oft auf das Zusatzgeschäft angewiesen sind, und nimmt den Bürgern Freiheiten.

Wenn schon keine Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten möglich ist, wäre zumindest eine Entbürokratisierung wünschenswerte, ja sogar fast notwendig. Sonst werden sich immer wieder Gerichte mit seltsamen Fragen beschäftigen, ob ein Sixpack noch eine kleine Menge an Getränken ist, die als Reisebedarf gedeckt ist. Die Intention des Gesetzgebers, Personal vor unchristlichen Arbeitszeiten zu schützen, ist längst in den Hintergrund getreten. Man kann allenfalls noch damit argumentieren, dass eine Tankstelle statt einer einzigen Verkäuferin, die ohnehin da ist, noch eine weitere einstellen könnte, wenn mehr Freiheiten bei Art und Menge der Artikel, die außerhalb der gesetzlichen Ladenöffnungszeiten verkauft werden dürfen, eingeräumt werden. Immerhin wird dann der Tankstellenshop zum Einkaufen attraktiver. Mehr Personal müsste das dann ausbaden. Die Argumentationsdecke wird aber sehr dünn, zumal es eine Vielzahl an Arbeitsplätzen gibt, bei denen nachts und am Feiertag gearbeitet werden muss, ohne dass es sich um lebensnotwendige Bereiche wie etwa Polizei, Feuerwehr oder Spitäler handelt.

Wenn schon Bürokratie notwendig ist, sollte sie transparent werden. Um andere Geschäfte vor der Konkurrenz der Tankstellen zu schützen, könnte man Tankstellenshops alleine von der Verkaufsfläche beschränken, aber die vielen Regelungen, etwa, dass Schnittblumen als Reisebedarf durchgehen, Topfpflanzen aber nicht, kippen. Der an die Tankstelle angebundene Großsupermarkt, der das Ladenschlussgesetz umgeht, wäre dann nicht möglich.

14 von 16 Bundesländern haben den Ladenschluss umfassend liberalisiert, das Saarland immerhin ein eigenes Ladenöffnungsgesetz mit einer Miniliberalisierung (ein Tag im Jahr darf bis Mitternacht geöffnet werden) verabschiedet. Nur in Bayern ist rein gar nichts passiert.

Wie die CSU ohne Gesichtsverlust was bewegen könnte

Ich fürchte nur, dass sich niemand traut, etwas zu ändern. Man macht sich oft mehr Feinde als Freunde. Dann lässt man halt alles so, wie es ist. Dabei könnte die CSU ohne Gesichtsverlust einer Entbürokratisierung zustimmen. Denn Seehofer, der ein Gelübde abgelegt hat, den Ladenschluss nicht anzufassen, solange er Ministerpräsident ist,  könnte sich auf Reisebedarf-Entscheidung berufen und sagen, die Fakten haben sich nun überraschend geändert. Kompromisse wären in vielfältiger Weise möglich. Man könnte zumindest mit dem ebenso als konservativ geltenden Sachsen gleichziehen und die Ladenöffnung werktags auf 22 Uhr hochschrauben, dafür im Gegenzug die vier verkaufsoffenen Sonntage pro Jahr streichen. Wenn man dem Gegner was gibt, ist auch der bereit, was zu geben. Dann könnte Schwung in den Laden kommen.

FDP-Hacker: Wir geben im Freistaat den Takt vor

Open 24h

Open 24h. Undenkbar in Bayern. Foto: Blogging Dagger / Lizenz siehe: flickr

In einem Interview mit der Augsburger Allgemeinen meint der bayerische FDP-Fraktionschef Thomas Hacker, dass die FDP in Bayern den Takt vorgebe. Die öffentliche Wahrnehmung ist sicher eine andere. Hacker hält an einer Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten fest. Einkaufen soll in Bayern an 6 Tagen in der Woche bis Mitternacht möglich sein. Der Sonntag werde kein Einkaufstag.

Das ist sehr löblich, allerdings müssen nun endlich Taten folgen. 2006, als es bei einer internen CSU-Abstimmung ein Patt gab, meinte Stoiber, dass man über das Thema Ladenöffnungszeiten noch einmal reden müsse. Geschehen ist nichts. Das kann man nicht der FDP anlasten, aber diese hatte nun auch in drei Jahren (!) Regierungsbeteiligung nichts erreicht. Die einzige kleine Möglichkeit, eine Liberalisierung durchzubringen, ist jetzt. Denn 2013 ist Wahlkampf für die Landtagswahl im Herbst, da werden keine erfahrungsgemäß keine heißen Eisen angepackt.

Warum sollte eigentlich kein Kompromiss möglich sein? Ein solcher könnte sicher so aussehen, dass Ministerpräsident Horst Seehofer ohne Gesichtsverlust herausgeht. Mein Vorschlag: Öffnungszeiten Montag bis Freitag auf 22 Uhr festsetzen, Samstag bei 20 Uhr belassen. Abschaffung der vier verkaufsoffenen Sonntage pro Jahr. Entbürokratisierung beim Verkauf von Waren an Tankstellen und Bahnhöfen. Gleichsetzung von Regionalbahnhöfen und Busbahnhöfen mit Fernbahnhöfen des Eisenbahnverkehrs.

FDP: Shoppen nach 20 Uhr = 5 % plus x?

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger

Die in München geborene Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat nicht nur einen außergewöhnlich langen Namen, auch dürfte sie die beliebteste FDP-Politikerin sein. Doch als Bundesjustizministerin kann sie für den bayerischen Ladenschluss eher wenig ausrichten. Bild: Fotoarchiv der FDP

Bei den bayerischen Landtagswahlen 2008 erreichte die FDP 8,0 % und schaffte damit nicht nur den Sprung in den Landtag, sondern landete gar in der Regierung. Derzeit dürfte kaum mehr ein Liberaler glauben, dass es 2013 noch einmal für 5 Prozent plus x oder gar eine Regierungsbeteiligung reicht. Der Bundestrend läuft dagegen, in Bayern ist die FDP traditionell eher schwach und in dieser Legislaturperiode hat man auch nicht wirklich viel erreicht. Im Wahlkampf polemisierte die FDP, die CSU könne nicht mal den Ladenschluss neu regeln. Nun konnte es nicht mal die FDP, obwohl Liberalisierung und Entbürokratisierung bekanntlich zu den Kernkompetenzen der Freidemokraten gehören. Was ist das los? Warum gelang es nicht? Die CSU wollte nicht, aber eine Regierungsbeteiligung bedeutet, dass man auch Forderungen durchsetzen muss oder zumindest Kompromisse erzielt. So ein Minimalkompromiss wäre eine Verständigung auf den werktäglichen Ladenschluss um 22 Uhr gewesen. Damit hätten sich die Liberalen ganz klar profiliert, zumal sich ein Großteil der bayerischen Bevölkerung längere Öffnungszeiten wünschen.

An diesem Thema wolle man aber festhalten, heißt es. Die FDP setzt sich weiterhin für ein „einfaches und unbürokratisches Ladenschlussgesetz“ ein. Auch wenn mit solchen Themen vielleicht keine Massen zu bewegen sind, vielleicht reichen ja Erfolge auf Gebieten wie diesem für die entscheidenden Prozentteile, um die 5 %-Hürde noch einmal zu nehmen.

Entscheidend ist aber nun, dass es die FDP noch in dieser Legislaturperiode etwas in puncto Ladenschluss erreicht. Zieht man mit der Forderung in den Wahlkampf, dürfte dies kaum jemanden überzeugen. Denn warum soll es einer höchstwahrscheinlich schwächeren FDP in der nächsten Legislaturperiode gelingen, etwas durchzusetzen, das man jetzt als starke FDP nicht zu leisten vermag?

Quelle für den zweiten Absatz: Quo vadis, Bayern-FDP? (Welt online)

Der Blog ist offen – die Läden sind zu und das Thema wohl durch

Horst Seehofer: „Solange ich Ministerpräsident bin, wird das Ladenschlussgesetz nicht geändert“. Foto: loonsche / Lizenz siehe: flickr

So wie es aussieht, ist das Thema Ladenschlussliberalisierung in Bayern für die nächsten 10, 20 Jahre durch. In der CSU gibt es kaum noch Unterstützer, in der SPD noch weniger. Im Wesentlichen setzt sich nur noch die FDP für eine Liberalisierung ein, konnte aber trotz gutem Wahlergebnis bei der bayerischen Landtagswahl 2008 von 8,0 % und Regierungsbeteiligung bislang nichts erreichen. 2013 drohen die Liberalen aus dem Landtag zu fliegen, und selbst wenn nicht, wird man danach eher schwächer als stärker sein. Ob es noch mal für eine Koalition reicht, ist äußerst fraglich. Und wenn doch, wäre es sehr schwer, was zu ändern.

Denn Horst Seehofer hat eine Ladenschlussliberalisierung ausgeschlossen, solange er Ministerpräsident wird, und Seehofer will 2013 noch mal ran. Nicht auszuschließen ist eine große Koalition von CSU und SPD bei den nächsten Wahlen – unter einem Ministerpräsident Seehofer.

Nun aber darf der beliebte Münchner Oberbürgermeister Christian Ude (SPD) kein weiteres Mal mehr für das angeblich zweithöchste bayerische Amt in Bayern kandidieren. Er ist schlicht zu alt. So bleibt ihm nicht anderes übrig, als in die Landespolitik zu wechseln, wo es keine Altersgrenze gibt. So will Ude bayerischer Ministerpräsident werden. Sollte das Wunder eintreten, dass SPD, Grüne und Freie Wähler zusammen die Mehrheit erhalten und eine Regierung bilden, dürfte es in Sachen erweiterte Ladenöffnungszeiten mindestens so düster aussehen wie jetzt. Ude gilt nicht als Freund einer Ladenschlussliberalisierung und die bayerische SPD wie gesagt auch nicht.

In München und generell in Bayern bald noch weniger Einkaufsmöglichkeiten?

So kann man es drehen und wenden, egal, was geschieht, es gibt keine Lobby für flexiblere Ladenöffnungszeiten in Bayern. Da die Tankstellen außerhalb der gesetzlichen Öffnungszeiten seit kurzem zumindest offiziell nur noch an Autofahrer und an ihre Beifahrer verkaufen dürfen, aber nicht mehr an Anwohner, Fußgänger und Radfahrer, ist ein eigenes bayerisches Ladenöffnungsgesetz wichtig. Es muss hier Rechtssicherheit geschaffen werden, was man am besten durch eine generelle Liberalisierung erreicht.

Wenn in München die neue Tankstellenregelung wirklich eines Tages durchgesetzt wird, gibt es in München noch weniger Einkaufsmöglichkeiten. Und die Tankstellen sind dann bedroht, denn viele kommen kaum ohne dieses Zusatzgeschäft aus. Die CSU hat aber schon durchblicken lassen, trotz Tankstellenproblematik nichts ändern zu wollen. Alles so lassen, wie es ist, ist immer das Einfachste, wenn man nicht handelt, kann man scheinbar zumindest nichts falsch machen. Wo bleiben mutige Politiker?

Keine Andenken am Sonntag – München ist konservativer als Bayern

Münchens Souvenirhändler bekommen keine Ausnahme an Sonntagen. Die Läden bleiben zu:

Süddeutsche Zeitung. Sonntag ohne Souvenirs

Auch für einen einmaligen Sonntagsverkauf anlässlich des 40-jährigen Bestehens der Fußgängerzone 2012 sieht es schlecht aus (auch das dürfte niemand wundern). Die CSU will gar nichts dazu sagen, alle anderen Parteien mit Ausnahme der FDP sind dagegen. Besonders stark gegen jegliche Änderungen am Ladenschluss kämpft die Linkspartei, für die mich mich an dieser Stelle für die freundliche Entscheidungshilfe bedanken möchte. Sollten aus aktuellen Gründen meine favorisierten Parteien bei einer Wahl nicht infrage kommen, weiß ich, dass ich die Linkspartei dann auch nicht in die engere Auswahl nehmen werde.

Wie konservativ ist eigentlich München? Es gibt so viele Leute, die am Sonntag arbeiten, das vielleicht auch möchten. Warum erlaubt man es nicht den Souvenirhändlern, zu öffnen? Das würde doch dem Tourismus nur zugute kommen. Oft sind es kleine Läden, die vermutlich Familienbetriebe darstellen. Eine Störung der Sonntagsruhe findet nicht statt. Der Schnellimbiss am Eck wirkt der Sonntagsruhe wohl mehr entgegen. Das Problem ist, wenn die Gäste am Sonntag keine Souvenirs kaufen können, dann holen sie es auch nicht am Montag nach, wenn sie Montag in aller Früh abreisen. Konsequenterweise sollte man dann in Zukunft auch die Wiesn am heiligen Sonntag schließen.

Fast keiner fordert, auch ich nicht, dass die meisten Läden am Sonntag geöffnet haben sollten. Aber eine so strenge Auslegung ist auch einem Großdorf wie München nicht würdig. Warum muss der Ladenschluss in Bayern strenger als im Vatikanstaat sein? Warum ist München die einzige Millionenstadt in Deutschland, wo man Werktags nur bis 20 Uhr einkaufen kann? Warum redet man überhaupt von einem lächerlichen verkaufsoffenen Sonntag 2012 in der Fußgängerzone? Es könnte doch sein, dass Bayern 2012 längst einen liberalisierten Ladenschluss hat. Nein, kann eigentlich nicht sein.

Rolle rückwärts wegen Jugendschutz: Schließt Deutschland mit liberalisiertem Ladenschluss ab?

Deutschland scheint sich langsam vom liberalisierten Ladenschluss zu verabschieden. In NRW wird ernsthaft eine Rückverlegung des Ladenschlusses von werktags „rund um die Uhr“ auf 22 Uhr erwogen, die Linkspartei will gar 20 Uhr. Begründet wird dies unter anderem mit dem Jugendschutz. Wenn die Geschäfte geschlossen haben, können sich Jugendliche nicht illegal mit Hochprozentigem eindecken.

In Sachsen ist eine geplante Ausweitung von werktags „22 Uhr“ auf „rund um die Uhr“ nicht weitergekommen.  Ebenso haben Bemühungen im Saarland, in dem das strengste ländereigene Ladenschlussgesetz gilt und wo die Geschäfte werktags schon um 20 Uhr schließen müssen, bislang nicht gefruchtet. In Bayern findet man derzeit kaum noch einen Politiker, der die Ladeninhaber selbst entscheiden lassen will, wann sie ihre Läden aufsperren. Ministerpräsident Horst Seehofer hat eine Art Gelübde abgelegt, solange er Ministerpräsident sei, wird den Konsumenten keine Möglichkeit eingeräumt, werktags nach 20 Uhr einzukaufen. Die bayerische FDP setzt sich gerade einmal dafür ein, dass die Kommunen mit weniger bürokratischem Aufwand verkaufsoffene Sonntage und Einkaufsnächte veranstalten dürfen. Der generell liberalisierte Ladenschluss ist derzeit nicht mehr auf der Agenda. Bayern hat als einziges Bundesland kein eigenes Ladenschlussgesetz, sodass das alte Bundesgesetz gilt. Dies sieht Öffnungszeiten von Montag bis Samstag von 6 bis 20 Uhr vor. Damit ist die Regelung in Bayern noch um einen Tick strenger als im Saarland (das einmal im Jahr eine Öffnungszeit bis 0 Uhr erlaubt).

Quelle zur hervorragenden Idee in NRW, mehr zum Schutz der Jugend zu tun und damit Erwachsene zu gängeln

Keine Ausnahmegenehmigung für ZOB – Läden bleiben sonntags und nachts zu

Strenge CSU: Die Läden bleiben nachts und am Sonntag zu, da im ZOB leider nur Fernbusse, aber keine Fernzüge halten © Peter von Bechen / Pixelio

Heute berichtet die Süddeutsche Zeitung, dass die Verwaltung des ZOB das größte Problem für den dort ansässigen Einzelhandel, der über zu geringe Umsätze klagt, darin sehe, dass viele Busse außerhalb der gesetzlichen Ladenöffnungszeiten eintreffen würden. Daher habe sich der Städtetag dafür eingesetzt, dass der ZOB den Bahnhöfen (gemeint sind Fernbahnhöfe, der Autor) oder Flughäfen gleichzustellen (Länger Einkaufen in Bayern berichtete). Doch die zuständigen Ministerien blocken, es wird vorerst keine Veränderungen im Ladenschlussgesetz geben.

OB Ude wehrt sich indes gegen den Vorwurf, dass deutlich weniger Busse als geplant den ZOB anfahren würden. In Wirklichkeit sei geplant gewesen, dass 100 Busse pro Tag kommen, jetzt seien es bereits 80.

Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 22.06.2010, Seite 43 (Stadtausgabe)

Kommentar

Kleinlich, kleinlich! In 14 von 16 Bundesländern darf man werktags bis 22:00 oder – in den meisten Bundesländern – gar rund um die Uhr einkaufen, aber bei der kleinsten nur vorstellbaren Lockerung in Bayern, die für ein paar Läden in ein paar Busbahnöfen gelten würde, sieht die CSU ihre eigene Welt untergehen. Vielleicht erreicht man ja den Fernbahnhofstatus, wenn man – nicht ganz ernst gemeint – einen Fernzug pro Tag an der sehr nahe gelegenen Hackerbrücke halten lässt und einen Steg dahin baut.

IHK: Staatliche Regulierung bedroht Freiheit der Bürger

Die IHK München hat sich über zu viel Einschränkung in der Freiheit von Gewerbetreibenden beklagt.

[...] Selbst an der Ladentheke im Supermarkt wolle der „große Bruder“
mit der Ampelkennzeichnung seinen Bürgern klar machen, was sie zu essen
haben und was nicht. Mit Werbeverboten werde in die Wahlfreiheit des
Verbrauchers eingegriffen und die Gewerbefreiheit bleibe auf der Strecke, wenn
Unternehmer gezwungen würden, ihre Geschäfte nach den Vorstellungen des
Staates zu betreiben. Eine rigide Ladenschlussgesetzgebung, die an Interessen
von Einzelhändlern vorbeigehe oder das Rauchverbot in der Gastronomie seien
weitere Punkte auf der Liste von Zwangsmaßnahmen, die sich beliebig fortführen
ließe. [...]

Quelle: Online-Infoservice der IHK München Aktuelle Wirtschaftsinformationen

Nun gibt es verschiedene Freiheiten. Es gibt Freiheiten, bei denen, wenn zu weit gegangen wird, die Freiheit des anderen eingeschränkt wird.

Eine Lebensmittelampel stellt keine Beschränkung der Freiheit dar, auch wenn die 3-stufige Kennzeichnung eine arg plumpe Botschaft ist. Aber kaufen darf man ja noch „Rot“.

Werbeverbote sind so eine Sache. Die Botschaft in der Werbung ist oft simpler und suggestiver, als es eine Lebensmittelampel je sein kann. Warum nun ist die Werbebotschaft was Gutes, Schützenswertes, eine Lebensmittelampel aber ein Signal des Teufels?

Beim Rauchverbot ist es wieder strittig, schließlich bedeutet nahezu uneingeschränktes Rauchen (inzwischen wird in München fast überall wieder geraucht, selbst in Speiselokalen gilt längst nicht mehr rauchfrei (im Nebenzimmer darf gequarzt werden, bei manchen (Einraum-)Gaststätten auch ab 23 Uhr oder um den Dreh herum, wenn die Küche schließt)) auch fast immer, dass andere mitrauchen müssen und geschädigt sowie belästigt werden.

Beim Ladenschluss hat die IHK Recht. Die Freiheit von Ladeninhaber und Kunde wird mit der jetzigen Regelung, welche die strengste in Deutschland ist, arg beschnitten. Eine Liberalisierung würde kaum die Freiheit anderer beeinträchtigen.