Außerhalb der gesetzlichen Ladenöffnungszeiten darf an Tankstellen Alkohol nur noch an Autofahrer und Mitfahrer verkauft werden (Länger Einkaufen in Bayern berichtete). Man kann vielleicht damit leben und es als gut gemeinte, aber schlecht gemachte Handlung zur Eindämmung des Alkoholmissbrauchs sehen. An der Überall-Verfügbarkeit des Alkohols soll gekratzt werden. Schaut man sich aber den neuen Vollzugshinweis . . . → Mehr: Aus „Bier nur noch für Autofahrer“ wird „Alle Artikel nur noch an Autofahrer“ (Update 28.08.2012)

Neue Kundenmeinungen