Keine Ausnahmegenehmigung für ZOB – Läden bleiben sonntags und nachts zu
Heute berichtet die Süddeutsche Zeitung, dass die Verwaltung des ZOB das größte Problem für den dort ansässigen Einzelhandel, der über zu geringe Umsätze klagt, daran sehe, dass viele Busse außerhalb der gesetzlichen Ladenöffnungszeiten eintreffen würden. Daher habe sich der Städtetag dafür eingesetzt, dass der ZOB den Bahnhöfen (gemeint sind Fernbahnhöfe, der Autor) oder Flughäfen gleichzustellen (Länger Einkaufen in Bayern berichtete). Doch die zuständigen Ministerien blocken, es wird vorerst keine Veränderungen im Ladenschlussgesetz geben.
OB Ude wehrt sich indes gegen den Vorwurf, dass deutlich weniger Busse als geplant den ZOB anfahren würden. In Wirklichkeit sei geplant gewesen, dass 100 Busse pro Tag kommen, jetzt seien es bereits 80.
Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 22.06.2010, Seite 43 (Stadtausgabe)

Strenge CSU: Die Läden bleiben nachts und am Sonntag zu, da im ZOB leider nur Fernbusse, aber keine Fernzüge halten © Peter von Bechen / Pixelio
Kommentar
Kleinlich, kleinlich! In 14 von 16 Bundesländern darf man werktags bis 22:00 oder – in den meisten Bundesländern – gar rund um die Uhr einkaufen, aber bei der kleinsten nur vorstellbaren Lockerung in Bayern, die für ein paar Läden in ein paar Busbahnöfen gelten würde, sieht die CSU ihre eigene Welt untergehen. Vielleicht erreicht man ja den Fernbahnhofstatus, wenn man – nicht ganz ernst gemeint – einen Fernzug pro Tag an der sehr nahe gelegenen Hackerbrücke halten lässt und einen Steg dahin baut.
Für einen Trackback auf diesen Post fügen Sie die folgende URL in Ihr Blogsystem ein: http://www.ladenschluss-bayern.com/blog/wp-trackback.php?p=411
