Die Bayerische Staatsregierung hat einen Vollzugshinweis an die zuständigen Behörden rausgegeben. Demzufolge dürfen seit dem 1. Juni an Tankstellen, für die das Ladenschlussgesetz gilt, außerhalb der gesetzlichen Ladenöffnungszeiten alkoholische Getränke nur noch in geringen Mengen verkauft werden – und auch nur an Kunden, die Reisende sind:
Quelle: Wochenblatt
Reisende sind nur Autofahrer und Beifahrer. Radfahrer, Fußgänger und Anwohner gehören dagegen nicht dazu.
Insgesamt ist das eine halbherzige Maßnahme. Entweder man geht entschieden gegen Alkohol vor oder man lässt es bleiben. Stellt sich auch die Frage, wie die Tankstellenpächter kontrollieren sollen, ob einer mit dem Auto gekommen ist. Das mag funktionieren, wenn an der Tankstelle gerade mal wenig los ist. Vernünftig umsetzbar wäre es aber nur, wenn zu bestimmten Zeiten generell kein Alkohol verkauft werden darf. So etwas mag nicht ohne Änderung des Ladenschlussgesetzes gehen. Bayern hat als einziges Bundesland in Deutschland kein eigenes Ladenschlussgesetz, sodass das alte Bundesgesetz gilt.


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